(1) Dieser Vertrag tritt 90 Tage nach Hinterlegung der zweiten Ratifikations-, Annahme- oder Genehmigungsurkunde zwischen den Vertragsparteien, die ratifiziert haben, in Kraft. Für die weiteren Vertragsparteien tritt der Vertrag 90 Tage nach Hinterlegung ihrer Ratifikations-, Annahme- oder Genehmigungsurkunden in Kraft.
(2) Der Verwahrer notifiziert allen Vertragsparteien das Datum des Inkrafttretens.
Keine Verweise gefunden
Rückverweise