(1) Im Sinne dieses Vertrags bezeichnet der Ausdruck
1. „Verarbeitung personenbezogener Daten“ jede Verarbeitung oder jede Vorgangsreihe von Verarbeitungen im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren wie das Erheben, das Speichern, die Organisation, die Aufbewahrung, die Anpassung oder Veränderung, das Auslesen, das Abfragen, Konsultieren, die Benutzung, die Weitergabe durch Übermittlung, Verbreitung oder jede andere Form der Bereitstellung, die Kombination oder die Verknüpfung sowie das Sperren, Löschen oder Vernichten von Daten; als Verarbeitung personenbezogener Daten im Sinne dieses Vertrags gilt auch die Mitteilung über das Vorliegen oder Nichtvorliegen eines Treffers;
2. „automatisierter Abruf“ den unmittelbaren Zugriff auf eine automatisierte Datenbank einer anderen Stelle, in der Weise, dass die Anfrage vollständig automatisiert beantwortet wird;
3. „Kennzeichnung“ die Markierung gespeicherter personenbezogener Daten, ohne dass damit das Ziel verfolgt wird, ihre künftige Verarbeitung einzuschränken;
4. „Sperrung“ die Markierung gespeicherter personenbezogener Daten mit dem Ziel, ihre künftige Verarbeitung einzuschränken.
(2) Für Daten, die nach diesem Vertrag übermittelt werden oder worden sind, gelten die folgenden Bestimmungen, soweit in den vorstehenden Kapiteln nichts anderes bestimmt ist.
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