1. Für das Königreich Belgien:
– zugelassene Schusswaffen und die zugelassene Munition
– zugelassene Pfeffersprays und die zugelassenen Einsatzmittel
– zugelassenes Tränengas und die zugelassenen Einsatzmittel
2. Für die Bundesrepublik Deutschland:
– zugelassene Schusswaffen und die zugelassene Munition
3. Für das Königreich Spanien:
– zugelassene Schusswaffen
– zugelassene Selbstschutzwaffen entsprechend der Dienstvorschriften der am gemeinsamen Einsatz beteiligten Polizeieinheit, wie Schlagstock (oder Gummiknüppel), Sprays, Tränengas und andere zugelassene Einsatzmittel
4. Für die Französische Republik:
– die nach dem nationalen Recht zugelassenen Dienstwaffen und individuellen Zwangsmittel
5. Für das Großherzogtum Luxemburg:
– zugelassene Schusswaffen und die zugelassene Munition
– zugelassene Pfeffersprays und die zugelassenen Einsatzmittel
– zugelassenes Tränengas und die zugelassenen Einsatzmittel
6. Für das Königreich der Niederlande:
– zugelassene Schusswaffen und die zugelassene Munition
– zugelassene Pfeffersprays und die zugelassenen Einsatzmittel
– zugelassenes Tränengas und die zugelassenen Einsatzmittel
7. Für die Republik Österreich:
– zugelassene Schusswaffen und die zugelassene Munition
– zugelassene Pfeffersprays und die zugelassenen Einsatzmittel
Keine Verweise gefunden
Rückverweise