BundesrechtInternationale VerträgeGrenzüberschreitende Zusammenarbeit zur Bekämpfung des Terrorismus, Kriminalität und illegaler MigrationAnl. 1

Anl. 1Nach Artikel 17 Absatz 5 notwendige inhaltliche Angaben für die schriftliche Anmeldung

In Kraft seit 01. November 2006
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