02.09.1931
Artikel 17. Die Staaten, die auf der Konferenz in Paris vom
20. bis 24. April 1926 vertreten waren, sind zur Unterzeichnung dieses Übereinkommens bis zum 30. Juni 1926 zugelassen.
Geschehen in Paris, am 24. April 1926, in einer einzigen Ausfertigung, die in beglaubigter Abschrift jeder der Signatarregierungen übermittelt werden wird.
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