02.09.1931
Seite 1.
Name des Landes.
Anlage B.
___________
Zwischenstaatlicher Verkehr von Kraftfahrzeugen.
Zwischenstaatlicher Zulassungsschein.
Zwischenstaatliches Übereinkommen vom 24. April 1926.
Zwischenstaatliches Übereinkommen über den
Verkehr von Kraftfahrzeugen.
(Anm.: Anlage nicht darstellbar, es wird auf die gedruckte Form des BGBl. verwiesen)
Keine Verweise gefunden
Rückverweise