BundesrechtInternationale VerträgeInternationale ArbeitsorganisationArt. 2

Art. 2

In Kraft seit 01. November 1974
Up-to-date

01.11.1974

Artikel 2

Vom Tage des Inkrafttretens dieser Abänderungsurkunde gilt die Verfassung der Internationalen Arbeitsorganisation in der nach dem vorstehenden Artikel abgeänderten Fassung.

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