BundesrechtInternationale VerträgeEuropa-Mittelmeer-Assoziationsabkommen EG - Libanon - Protokoll 4Anl. 3

Anl. 3

In Kraft seit 01. April 2006
Up-to-date
Kapitel 1
Kapitel 2
Kapitel 3
0401 bis 0402
ex 0403 - Buttermilch, saure Milch und saurer Rahm, Joghurt, Kefir und andere fermentierte oder gesäuerte Milch (einschließlich Rahm), auch eingedickt oder aromatisiert, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln, Früchten oder Kakao
0404 bis 0410
0504
0511
Kapitel 6
0701 bis 0709
ex 0710 - Gemüse, auch in Wasser oder Dampf gekocht, gefroren
ex 0711 - Gemüse, ausgenommen Zuckermais der Unterposition 0711 90 30, vorläufig haltbar gemacht (z. B. durch Schwefeldioxid oder in Wasser, dem Salz, Schwefeldioxid oder andere vorläufig konservierend wirkende Stoffe zugesetzt sind), zum unmittelbaren Genuss nicht geeignet
0712 bis 0714
Kapitel 8
ex Kapitel 9 - Kaffee, Tee und Gewürze, ausgenommen Mate der Position 0903
Kapitel 10
Kapitel 11
Kapitel 12
ex 1302 - Pektin
1501 bis 1514
ex 1515 - Andere pflanzliche Fette und fette Öle (ausgenommen Jojobaöl und seine Fraktionen) sowie deren Fraktionen, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert
ex 1516 - Tierische und pflanzliche Fette und Öle sowie deren Fraktionen, ganz oder teilweise hydriert, umgeestert, wiederverestert oder elaidiniert, auch raffiniert, jedoch nicht weiterverarbeitet, ausgenommen hydriertes Rizinusöl (sog. Opalwachs)
ex 1517 und
ex 1518 – Margarine, Kunstspeisefett und andere genießbare verarbeitete Fette
ex 1522 – Rückstände aus der Verarbeitung von Fettstoffen oder von tierischen oder pflanzlichen Wachsen, ausgenommen Degras
Kapitel 16
1701
ex 1702 – Andere Zucker, einschließlich chemisch reine Lactose, Maltose, Glucose und Fructose, fest; Zuckersirupe, ohne Zusatz von Aroma- oder Farbstoffen; Invertzuckercreme, auch mit natürlichem Honig vermischt; Zucker und Melassen, karamellisiert, ausgenommen der Unterpositionen 1702 11 00, 1702 30 51, 1702 30 59, 1702 50 00 und 1702 90 10
1703
1801 und 1802
ex 1902 - Teigwaren, gefüllt, mehr als 20 GHT Fische, Krebstiere oder andere wirbellose Wassertiere, Wurst und ähnliche Erzeugnisse oder Fleisch und Schlachtnebenerzeugnisse jeder Art, einschließlich Fette jeder Art, enthaltend
ex 2001 - Gurken und Cornichons, Speisezwiebeln, Mango-Chutney, Früchte der Gattung „Capsicum“, mit brennendem Geschmack, Pilze und Oliven, mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht
2002 und 2003
ex 2004 - Anderes Gemüse, anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht, gefroren, ausgenommen Erzeugnisse der Position 2006, ausgenommen Kartoffeln, in Form von Mehl oder Grieß, und Zuckermais, in Form von Flocken
ex 2005 - Anderes Gemüse, anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht, nicht gefroren, ausgenommen Erzeugnisse der Position 2006, ausgenommen Erzeugnisse aus Kartoffeln und Zuckermais
2006 und 2007
ex 2008 - Früchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Alkohol, anderweit weder genannt noch inbegriffen, ausgenommen Erdnussbutter, Palmherzen, Mais, Yamswurzeln, Süßkartoffeln und ähnliche genießbare Pflanzenteile, mit einem Stärkegehalt von 5 GHT oder mehr, Weinblätter, Hopfensprossen und ähnliche genießbare Pflanzenteile
2009
ex 2106 - Zucker, mit Zusatz von Aroma- und Farbstoffen, Sirupe und Melassen
2204
2206
ex 2207 - Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von 80% vol oder mehr, unvergällt, gewonnen aus den dort aufgeführten landwirtschaftlichen Erzeugnissen
ex 2208 - Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von weniger als 80% vol, unvergällt, gewonnen aus den dort aufgeführten landwirtschaftlichen Erzeugnissen
2209
Kapitel 23
2401
4501
5301 und 5302

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