BundesrechtInternationale VerträgeEuropa-Mittelmeer-Assoziationsabkommen EG - LibanonArt. 70

Art. 70

In Kraft seit 01. April 2006
Up-to-date

Der Assoziationsrat prüft, welche weiteren gemeinsamen Anstrengungen zur Verhinderung und Kontrolle der illegalen Einwanderung unternommen werden können.

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