Art. 26 Artikel 26 – Ratifikation, Annahme oder Genehmigung — Pflanzengenetische Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft
Dieser Vertrag bedarf der Ratifikation, Annahme oder Genehmigung von den in Artikel 25 genannten Mitgliedern und Nichtmitgliedern der FAO. Die Ratifikations-, Annahme- oder Genehmigungsurkunden werden beim Verwahrer hinterlegt.
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