24.1 Die Anlagen dieses Vertrags sind fester Bestandteil dieses Vertrags und, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vorgesehen ist, stellt eine Bezugnahme auf diesen Vertrag gleichzeitig eine Bezugnahme auf die Anlagen dar.
24.2 Artikel 23 über Änderungen dieses Vertrags findet auf die Änderungen der Anlagen Anwendung.
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