ARTIKEL 7
(1) Der in diesem Protokoll vorgesehene finanzielle Beitrag wird eng mit dem bilateralen Beitrag Norwegens im Rahmen des Norwegischen Finanzierungsmechanismus koordiniert.
(2) Die EFTA-Staaten gewährleisten insbesondere, dass für beide im vorstehenden Absatz genannten Finanzierungsmechanismen die gleichen Antragsverfahren gelten.
(3) Gegebenenfalls wird einschlägigen Änderungen in der Kohäsionspolitik der Gemeinschaft Rechnung getragen.
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