BundesrechtInternationale VerträgeEWR-Abkommen – Protokoll 38aArt. 6

Art. 6

In Kraft seit 06. Dezember 2005
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ARTIKEL 6

Zum Zwecke einer Neuzuweisung nicht gebundener verfügbarer Mittel für Projekte der Empfängerstaaten mit hoher Priorität wird im November 2006 und im November 2008 eine Überprüfung vorgenommen.

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