BundesrechtInternationale VerträgeEWR-Abkommen – Protokoll 38aArt. 10

Art. 10

In Kraft seit 06. Dezember 2005
Up-to-date

ARTIKEL 10

Wird einer der in Artikel 5 dieses Protokolls aufgeführten Empfängerstaaten nicht am 1. Mai 2004 Vertragspartei des Abkommens oder ändert sich die Mitgliedschaft auf der EFTA-Seite des Europäischen Wirtschaftsraums, so werden an diesem Protokoll die erforderlichen Anpassungen vorgenommen.

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