BundesrechtInternationale VerträgeEuropa-Abkommen zur Gründung einer Assoziation EG - AlgerienArt. 75

Art. 75

In Kraft seit 01. September 2005
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ARTIKEL 75

Die Kooperationsprogramme können in Abstimmung mit den Mitgliedstaaten und den in dem betreffenden Bereich tätigen internationalen Organisationen durchgeführt werden.

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