ARTIKEL 58 |
Landwirtschaft und Fischerei |
Ziel der Zusammenarbeit ist die Modernisierung und gegebenenfalls Umstrukturierung der Landwirtschaft, der Forstwirtschaft und der Fischerei.
Sie konzentriert sich insbesondere auf Folgendes:
– Unterstützung der Politik zur Entwicklung und Diversifizierung der Produktion;
– Ernährungssicherung;
– integrierte Entwicklung im ländlichen Raum, u.a. Verbesserung der Grunddienstleistungen und der Entwicklung der landwirtschaftlichen Nebentätigkeiten;
– Förderung einer Form der Landwirtschaft und Fischerei, die der Umwelt gebührend Rechnung trägt;
– Bewertung und rationelle Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen;
– Intensivierung der Beziehungen zwischen den Unternehmen sowie den Berufs- und Fachorganisationen der Landwirtschaft, der Fischerei und der Agrar- und Ernährungswirtschaft auf freiwilliger Basis;
– technische Hilfe und fachliche Ausbildung;
– Harmonisierung der Normen und Kontrollen im Bereich der Pflanzen- und Tiergesundheit;
– Zusammenarbeit zwischen ländlichen Gebieten, Austausch von Erfahrungen und Know-how im Bereich der ländlichen Entwicklung;
– Unterstützung der Privatisierung;
– Bewertung und rationelle Bewirtschaftung der Fischereiressourcen;
– Unterstützung der Forschungsprogramme.
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