Die Einfuhrzölle Algeriens auf die nachstehend aufgeführten Waren mit Ursprung in der Gemeinschaft sind nicht höher als in Spalte a angegeben, werden wie in Spalte b angegeben gesenkt und gelten im Rahmen der in Spalte c angegebenen Zollkontingente.
(Anm.: Protokoll Nr. 2 (Tabelle) ist als PDF dokumentiert.)
Die nachstehende aufgeführten Waren mit Ursprung in Algerien werden frei von Zöllen zur Einfuhr in die Gemeinschaft zugelassen.
(Anm.: Protokoll Nr. 3 (Tabelle) ist als PDF dokumentiert.)
Die nachstehende aufgeführten Waren mit Ursprung in der Gemeinschaft werden unter nachstehenden Bedingungen zur Einfuhr nach Algerien zugelassen.
(Anm.: Protokoll Nr. 4 (Tabelle) ist als PDF dokumentiert.)
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