Der Grenzübertritt von Personen und Verkehrsmitteln zwischen der Republik Österreich und der Tschechischen Republik erfolgt über Grenzübergänge für den internationalen Verkehr, wenn nicht durch einen die Vertragsparteien bindenden völkerrechtlichen Vertrag anderes bestimmt wird. Ein Verzeichnis der im jeweiligen Grenzabschnitt bestimmten Grenzübergänge, deren Benützungsumfang sowie deren Öffnungszeiten sind in der einen integrierenden Bestandteil dieses Abkommens bildenden Anlage angeführt.
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