Ohne vorhergehende ausdrückliche Zustimmung der Beistellenden Partei wird die Empfangende Partei militärisch klassifizierte Informationen weder an Dritte Parteien weiterleiten noch bekannt geben, noch militärisch klassifizierte Informationen, anders als für den von der Beistellenden Partei festgelegten Zweck und innerhalb der festgelegten Auflagen verwenden.
Keine Verweise gefunden
Rückverweise