Die Texte der Richtlinie und des Artikels 7 der Richtlinie 77/799/EWG des Rates der Europäischen Union vom 19. Dezember 1977 über die gegenseitige Amtshilfe zwischen den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten im Bereich der direkten und der indirekten Steuern in der zum Zeitpunkt der Unterzeichnung dieses Abkommens geltenden Fassung, auf die in diesem Abkommen Bezug genommen wird, sind Bestandteile dieses Abkommens und diesem als Anhang beigefügt. Der Wortlaut des Artikels 7 der Richtlinie 77/799/EWG in diesem Anhang wird durch den Wortlaut eben dieses Artikels der überarbeiteten Richtlinie 77/799/EWG ersetzt, sofern diese überarbeitete Richtlinie in Kraft tritt, bevor das Abkommen Gültigkeit erlangt.
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