A. Schreiben der Republik Österreich
Exzellenz,
ich beehre mich, auf die Texte des „Abkommens zwischen dem Königreich der Niederlande – für die Niederländischen Antillen – und (Belgien, Österreich oder Luxemburg) über die automatische Auskunftserteilung im Zusammenhang mit Zinserträgen“, des „Abkommens zwischen dem Königreich der Niederlande – für die Niederländischen Antillen – und (EU-Mitgliedstaat, nicht jedoch Belgien, Österreich und Luxemburg) über die automatische Auskunftserteilung im Zusammenhang mit Zinserträgen“, des „Abkommens zwischen dem Königreich der Niederlande – für Aruba – und (EU-Mitgliedstaat, nicht jedoch Belgien, Österreich und Luxemburg) über die automatische Auskunftserteilung im Zusammenhang mit Zinserträgen“ und des „Abkommens zwischen dem Königreich der Niederlande – für Aruba – und (Belgien, Österreich oder Luxemburg) über die automatische Auskunftserteilung im Zusammenhang mit Zinserträgen“ Bezug zu nehmen, die das Ergebnis der Verhandlungen mit den Niederländischen Antillen und Aruba über ein Abkommen über die Besteuerung von Zinserträgen darstellen und den Beratungsergebnissen der hochrangigen Gruppe des Ministerrates der Europäischen Union vom 12. März 2004 als Anlagen I, II, III und IV beigefügt wurden (Dok. 7660/04 FISC 68).
Im Hinblick auf die oben genannten Texte beehre ich mich, Ihnen das „Abkommen über die automatische Auskunftserteilung im Zusammenhang mit Zinserträgen“ in der Fassung von Anlage 1 zu diesem Brief vorzulegen und Ihnen vorzuschlagen, dass sich beide Seiten verpflichten, die in ihren innerstaatlichen Verfassungen vorgesehenen Formalitäten für ein Inkrafttreten dieses Abkommens schnellstmöglich zu erledigen und sich gegenseitig unverzüglich zu notifizieren, wenn diese Formalitäten abgeschlossen sind.
Für die Zeit bis zum Abschluss dieser internen Verfahren und bis zum Inkrafttreten des „Abkommens über die automatische Auskunftserteilung im Zusammenhang mit Zinserträgen“ beehre ich mich, Ihnen folgenden Vorschlag zu unterbreiten: die Republik Österreich und das Königreich der Niederlande für die Niederländischen Antillen wenden dieses Abkommen im Rahmen der jeweiligen verfassungsmäßigen innerstaatlichen Vorschriften vorläufig ab dem 1. Januar 2005 oder (wenn dies der spätere Zeitpunkt ist) ab dem Datum der Anwendung der Richtlinie 2003/48/EG des Rates vom 3. Juni 2003 im Bereich der Besteuerung von Zinserträgen an.
Sofern Ihre Regierung dem Vorstehenden zustimmen kann, beehre ich mich vorzuschlagen, dass dieses Schreiben und Ihre Bestätigung zusammen ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Königreich der Niederlande – für die Niederländischen Antillen – bilden.
Genehmigen Sie, Exzellenz, den Ausdruck unserer ausgezeichnetsten Hochachtung.
Für die Republik Österreich
Gregor Woschnagg
Geschehen zu Wien, am 1.6.2004 in dreifacher Ausfertigung.
B. Schreiben der Niederländischen Antillen
Exzellenz,
ich beehre mich, den Eingang Ihres heutigen Schreibens mit folgendem Wortlaut zu bestätigen:
(Anm.: es folgt der Text des Schreibens)
Ich darf Ihnen die Zustimmung der Niederländischen Antillen zum Inhalt Ihres Schreibens bestätigen.
Genehmigen Sie, Exzellenz, den Ausdruck unserer ausgezeichnetsten Hochachtung.
Für die Niederländischen Antillen
E. De Lannooy
Geschehen zu Den Haag, am 27.8.2004 in dreifacher Ausfertigung.
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