BundesrechtInternationale VerträgeAbkommen über die Besteuerung von Zinserträgen (Vereinigtes Königreich)Art. 13

Art. 13

In Kraft seit 01. Juli 2005
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Die Vertragsparteien bemühen sich nach besten Kräften, Schwierigkeiten oder Zweifel, die bei der Auslegung oder Anwendung dieses Abkommens entstehen, im Wege der Verständigung auszuräumen.

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