Für die Zwecke dieses Kapitels gelten folgende Begriffsbestimmungen:
a) „Maßnahme“ ist jede Maßnahme einer Vertragspartei, unabhängig davon, ob sie in Form eines Gesetzes, einer sonstigen Vorschrift, einer Regel, eines Verfahrens, eines Beschlusses, eines Verwaltungsakts oder in sonstiger Form getroffen wird.
b) „von einer Vertragspartei eingeführte oder aufrechterhaltene Maßnahme“ ist eine
i) von einer zentralen, regionalen oder örtlichen Regierung oder Behörde oder
ii) von einer nichtstaatlichen Stelle in Ausübung der ihr von einer zentralen, regionalen oder örtlichen Regierung oder Behörde übertragenen Befugnisse getroffene Maßnahme.
c) „Dienstleistungserbringer“ ist eine juristische oder natürliche Person, die eine Dienstleistung erbringen will oder erbringt.
d) „gewerbliche Niederlassung“ ist jede Art der geschäftlichen oder beruflichen Niederlassung durch unter anderem
i) Errichtung, Erwerb oder Fortführung einer juristischen Person oder
ii) Errichtung oder Fortführung einer Zweigstelle oder Repräsentanz
im Gebiet einer Vertragspartei zum Zweck der Erbringung einer Dienstleistung.
e) „juristische Person“ ist eine nach geltendem Recht ordnungsgemäß gegründete oder anderweitig errichtete rechtsfähige Organisationseinheit unabhängig davon, ob sie der Gewinnerzielung dient und ob sie sich in privatem oder staatlichem Eigentum befindet, einschließlich Kapitalgesellschaften, treuhänderisch tätiger Einrichtungen, Personengesellschaften, Joint-Ventures, Einzelunternehmen und Verbänden.
f) „juristische Person einer Vertragspartei“ ist eine juristische Person, die nach dem Recht der Gemeinschaft oder ihrer Mitgliedstaaten oder Chiles gegründet oder anderweitig errichtet ist.
Hat die juristische Person nur ihren satzungsmäßigen Sitz oder Hauptverwaltungssitz im Gebiet der Gemeinschaft bzw. Chiles, so gilt sie nicht als juristische Person der Gemeinschaft bzw. Chiles, es sei denn, sie tätigt im Gebiet der Gemeinschaft bzw. Chiles in erheblichem Umfang Geschäfte.
g) „natürliche Person“ ist eine Person, die nach den betreffenden internen Rechtsvorschriften die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates bzw. Chiles besitzt.
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