Im dritten Jahr nach Inkrafttreten dieses Abkommens prüfen die Vertragsparteien die Lage und berücksichtigen dabei die Struktur ihres Handels mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen und landwirtschaftlichen Verarbeitungserzeugnissen, deren besondere Empfindlichkeit und die Entwicklung der Agrarpolitik auf beiden Seiten. Die Vertragsparteien prüfen im Assoziationsausschuss für alle Erzeugnisse, welche weiteren Zugeständnisse sie einander auf der Grundlage der Ordnungsmäßigkeit und der angemessenen Gegenseitigkeit einräumen können, um die Liberalisierung des Handels mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen und landwirtschaftlichen Verarbeitungserzeugnissen zu verbessern.
Keine Verweise gefunden
Rückverweise