Die Einfuhrzölle der Gemeinschaft auf die in Anhang I (Zeitplan der Gemeinschaft für die Beseitigung der Zölle) unter den Kategorien „Jahr 0“ und „Jahr 3“ aufgeführten gewerblichen Erzeugnisse mit Ursprung in Chile werden nach folgendem Zeitplan beseitigt, so dass diese Zölle bei Inkrafttreten des Abkommens bzw. am 1. Januar 2006 vollständig beseitigt sind.
Jährliche Zollsenkungen (vom Hundert)
Kategorie | Inkrafttreten | 1.1.04 | 1.1.05 | 1.1.06 |
Jahr 0 | 100 | |||
Jahr 3 | 25 | 50 | 75 | 100 |
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