Zölle sind Abgaben jeder Art, die im Zusammenhang mit der Einfuhr oder der Ausfuhr einer Ware erhoben werden, einschließlich Ergänzungsabgaben und Zuschlägen in jeder Form im Zusammenhang mit einer solchen Einfuhr oder Ausfuhr, nicht jedoch
a) interne Steuern und sonstige interne Abgaben, die im Einklang mit Artikel 77 erhoben werden;
b) Antidumping- und Ausgleichszölle, die im Einklang mit Artikel 78 erhoben werden;
c) Gebühren und sonstige Abgaben, die im Einklang mit Artikel 63 erhoben werden.
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