(1) Die Vertragsparteien erkennen die Bedeutung der sozialen Entwicklung an, die mit der wirtschaftlichen Entwicklung einhergehen muss. Sie räumen der Schaffung von Arbeitsplätzen und der Achtung der sozialen Grundrechte Priorität ein und fördern zu diesem Zweck die einschlägigen Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation zu Themen wie Koalitionsfreiheit, Recht auf Tarifverhandlungen und Diskriminierungsverbot, Abschaffung von Zwangsarbeit und Kinderarbeit sowie Gleichbehandlung von Männern und Frauen.
(2) Die Zusammenarbeit kann alle Bereiche betreffen, die für die Vertragsparteien von Interesse sind.
(3) Die Maßnahmen können mit denen der Mitgliedstaaten und der in dem betreffenden Bereich tätigen internationalen Organisationen koordiniert werden.
(4) Die Vertragsparteien räumen Maßnahmen mit folgenden Zielen Vorrang ein:
a) Förderung der menschlichen Entwicklung, der Eindämmung der Armut und der Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung durch Entwicklung innovativer und reproduzierbarer Projekte, an denen benachteiligte und ausgegrenzte Bevölkerungsgruppen beteiligt sind. Familien mit niedrigem Einkommen sowie Behinderten wird besondere Aufmerksamkeit gewidmet;
b) Förderung der Rolle der Frau in der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung und Förderung besonderer Jugendprogramme;
c) Entwicklung und Modernisierung der Beziehungen zwischen den Sozialpartnern, der Arbeitsbedingungen, der Wohlfahrtspflege und der Arbeitsplatzsicherung;
d) Verbesserung der Formulierung und des Managements der Sozialpolitik, einschließlich der Wohnungsbaupolitik, und Erleichterung des Zugangs für die Begünstigten;
e) Entwicklung eines auf solidarischen Grundsätzen beruhenden effizienten und ausgewogenen Gesundheitswesens;
f) Förderung der Berufsausbildung und der Entwicklung der Humanressourcen;
g) Förderung von Projekten und Programmen, die die Möglichkeit bieten, Arbeitsplätze in Kleinstunternehmen sowie in kleinen und mittleren Unternehmen zu schaffen;
h) Förderung von Raumordnungsprogrammen mit besonderer Aufmerksamkeit für sozial und ökologisch besonders gefährdete Gebiete;
i) Förderung von Maßnahmen, die zum sozialen Dialog und zur Herstellung eines Konsenses beitragen;
j) Förderung der Achtung der Menschenrechte, der Demokratie und der Beteiligung der Bürger.
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