BundesrechtInternationale VerträgeAbkommen zur Gründung einer Assoziation EG - ChileArt. 205

Art. 205

In Kraft seit 01. März 2005
Up-to-date

Dieses Abkommen ist in zwei Urschriften in dänischer, deutscher, englischer, finnischer, französischer, griechischer, italienischer, niederländischer, portugiesischer, schwedischer und spanischer Sprache abgefasst, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist.

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