BundesrechtInternationale VerträgeAbkommen zur Gründung einer Assoziation EG - ChileAnl. 19

Anl. 19PROTOKOLL ÜBER DIE BERICHTIGUNGdes Abkommens zur Gründung eines Assoziationzwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Chile andererseits

In Kraft seit 01. März 2005
Up-to-date

DAS GENERALSEKRETARIAT DES RATES DER EUROPÄISCHEN UNION in seiner Eigenschaft als Verwahrer des am 18. November 2002 in Brüssel unterzeichneten Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Chile andererseits (im folgenden „Abkommen“ genannt) –

IN ANBETRACHT DESSEN, dass der Wortlaut des Abkommens, das den Unterzeichnerstaaten am 5. Februar 2003 in beglaubigter Abschrift notifiziert worden ist, in allen Sprachfassungen Fehler enthält,

NACH UNTERRICHTUNG der Unterzeichnerstaaten des Abkommens über diese Fehler sowie nach Übermittlung entsprechender Berichtigungsvorschläge,

IN ANBETRACHT DESSEN, dass keiner der Unterzeichnerstaaten Einspruch erhoben hat –

HAT am heutigen Tage die Berichtigung der betreffenden Fehler VORGENOMMEN und dieses Berichtigungsprotokoll erstellt, dem die Berichtigungen aller Sprachfassungen des Abkommens beigefügt sind. Eine Abschrift wird den Vertragsparteien übermittelt.

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