Abkommen über Handel, Entwicklung und Zusammenarbeit EG – Südafrika
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Der Nationalrat hat beschlossen:
1. Der Abschluss des nachstehenden Staatsvertrages samt Anhängen und Protokollen sowie Schlussakte und Erklärungen wird genehmigt.
2. Gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG ist dieses Abkommen samt Schlussakte einschließlich der dieser beigefügten Erklärungen, die in den elf Amtssprachen der Europäischen Union im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 1 veröffentlicht werden, dadurch kundzumachen, dass es in allen authentischen Sprachfassungen zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten aufliegt.