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Internationale Verträge
Europäisches Rahmenübereinkommen über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Gebietskörperschaften - Zusatzprotokoll
Art. 9
Art. 9
In Kraft seit 18. Juni 2004
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Art. 9 — Europäisches Rahmenübereinkommen über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Gebietskörperschaften - Zusatzprotokoll
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Vorbehalte zu diesem Protokoll sind nicht zulässig.
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