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Internationale Verträge
Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen – Protokoll von Kyoto
Art. 26
Art. 26 Artikel 26
In Kraft seit 16. Februar 2005
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Art. 26 Artikel 26 — Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen – Protokoll von Kyoto
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Vorbehalte zu diesem Protokoll sind nicht zulässig.
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