BundesrechtInternationale VerträgeZugang zu Informationen, Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und Zugang zu Gerichten in UmweltangelegenheitenArt. 5

Art. 5Erhebung und Verbreitung von Informationen über die Umwelt

In Kraft seit 17. April 2005
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