BundesrechtInternationale VerträgeZugang zu Informationen, Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und Zugang zu Gerichten in UmweltangelegenheitenArt. 15

Art. 15Überprüfung der Einhaltung der Bestimmungen des Übereinkommens

In Kraft seit 17. April 2005
Up-to-date