BundesrechtInternationale VerträgeEuropa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation EU - Ägypten - Protokoll 4Art. 39

Art. 39

In Kraft seit 01. Juni 2005
Up-to-date

Die Gemeinschaft und Ägypten treffen jeweils für ihren Bereich die zur Durchführung dieses Anhangs erforderlichen Maßnahmen.

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