BundesrechtInternationale VerträgeEuropa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation EU - Ägypten - Protokoll 4Art. 33

Art. 33

In Kraft seit 01. Juni 2005
Up-to-date

Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Prüfungsverfahren des Artikels 32, die zwischen den Zollbehörden, die um eine Prüfung ersuchen, und den für diese Prüfung zuständigen Zollbehörden entstehen, oder Fragen zur Auslegung dieses Protokolls sind dem Assoziationsausschuss vorzulegen.

Streitigkeiten zwischen dem Einführer und den Zollbehörden des Einfuhrlandes sind stets nach dem Recht des betreffenden Landes beizulegen.

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