(1) Dieses Abkommen muss gemäß den Rechtsvorschriften jeder Vertragspartei angenommen werden. Diese Annahme wird sodann durch Austausch diplomatischer Noten festgestellt.
(2) Dieses Abkommen tritt nach Ablauf von 60 Tagen ab Erhalt der späteren diplomatischen Note, die diese Annahme bestätigt, in Kraft.
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