Die für Zwecke dieses Abkommens übermittelten Informationen unterliegen grundsätzlich dem Dienstgeheimnis. Die gemäß diesem Abkommen Informationen erhaltende Vertragspartei gewährleistet für diese eine gleichwertige Geheimhaltung wie die übermittelnde Vertragspartei.
Keine Verweise gefunden
Rückverweise