Nicht in diesem Verzeichnis inbegriffen sind Anlagen oder Teile von Anlagen für die Erforschung, Entwicklung und Prüfung neuer Erzeugnisse. Eine ausführlichere Beschreibung der Kategorien ist in dem in Anhang V genannten Leitfaden enthalten.
Kategorie | Beschreibung der Kategorie |
1 | Abfallverbrennung, einschließlich der Mitverbrennung von Siedlungsabfall, gefährlichen Abfällen, nicht gefährlichen Abfällen oder Abfällen aus dem Medizinbereich oder von Klärschlamm |
2 | Sinteranlagen |
3 | Primär- und Sekundärbereich der Kupferproduktion |
4 | Stahlerzeugung |
5 | Schmelzanlagen der Sekundäraluminiumindustrie |
6 | Verbrennung fossiler Brennstoffe in Kesseln von Versorgungs- und Industrieunternehmen mit einer Wärmekapazität über 50 MW th |
7 | Kleinfeuerungsanlagen |
8 | Holzfeuerungsanlagen mit einer Wärmekapazität unter 50 MW th |
9 | Koksproduktion |
10 | Anodenproduktion |
11 | Aluminiumproduktion nach dem Söderberg-Verfahren |
12 | Anlagen zur Holzkonservierung, ausgenommen den Fall, dass diese Kategorie bei einer Vertragspartei nicht signifikant zu den PAK-Gesamtemissionen beiträgt (gemäß Anhang III) |
13 | Spezifische chemische Produktionsprozesse, bei denen unbeabsichtigt gebildete persistente organische Schadstoffe freigesetzt werden, insbesondere bei der Produktion von Chlorphenolen und Chloranil |
14 | Thermische Prozesse in der Metallindustrie, Verfahren auf Chlorbasis |
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