1. Einschlägige Definitionen befinden sich in Anhang III dieses Protokolls.
2. Mit Diesel betriebene Personenkraftwagen
Jahre | Bezugsmasse | Grenzwerte | |
Summe der Kohlenwasserstoffe und NO x | Partikel | ||
1. 1. 2000 | alle | 0,56 g/km | 0,05 g/km |
1. 1. 2005 (Richtwerte) | alle | 0,3 g/km | 0,025 g/km |
3. Schwere Nutzfahrzeuge
Jahr/Prüfzyklus | Grenzwerte | |
Kohlenwasserstoff | Partikel | |
1. 1. 2000/ESC-Zyklus | 0,66 g/kWh | 0,1 g/kWh |
1. 1. 2000/ETC-Zyklus | 0,85 g/kWh | 0,16 g/kWh |
4. Verbrennungsmotoren für mobile Maschinen und Geräte
Stufe 1 (Bezug: ECE-Regelung Nr. 96) *)
Nettoleistung (P) (kW) | Kohlenwasserstoff | Partikel |
P ³ 130 | 1,3 g/kWh | 0,54 g/kWh |
75 £ P 130 | 1,3 g/kWh | 0,70 g/kWh |
37 £ P 75 | 1,3 g/kWh | 0,85 g/kWh |
*) „Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung der Motoren mit Selbstzündung für land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen hinsichtlich der Emissionen von Schadstoffen aus dem Motor“. Die ECE-Regelung trat am 15. Dezember 1995 und ihre Änderung am 5. März 1997 in Kraft.
Stufe 2
Nettoleistung (P) (kW) | Kohlenwasserstoff | Partikel |
0 £ P 18 | ||
18 £ P 37 | 1,5 g/kWh | 0,8 g/kWh |
37 £ P 75 | 1,3 g/kWh | 0,4 g/kWh |
75 £ P 130 | 1,0 g/kWh | 0,3 g/kWh |
130 £ P 560 | 1,0 g/kWh | 0,2 g/kWh |
5. Dieselkraftstoff
Parameter | Einheit | Grenzen | Prüfverfahren | |
Mindestwert (2000/2005) *) | Höchstwert (2000/2005) *) | |||
Cetanzahl | 51/N.A. | – | ISO 5165 | |
Dichte bei 15 °C | kg/m 3 | – | 845/N.A. | ISO 3675 |
Verdampfung 95% | °C | – | 360/N.A. | ISO 3405 |
PAK | Masse-% | – | 11/N.A. | prIP 391 |
Schwefel | ppm | – | 350/50 **) | ISO 14956 |
N.A.:
Nicht angegeben.
*) 1. Jänner des betreffenden Jahres
**) Richtwert
6. In einigen Ländern wird 1,2-Dibromethan in Kombination mit 1,2-Dichlorethan als Scavanger in verbleitem Ottokraftstoff verwendet. Darüber hinaus entstehen während des Verbrennungsprozesses im Motor PCDD/F. Für den Einsatz von Drei-Wege-Katalysatoren in Kraftfahrzeugen ist die Verwendung von unverbleitem Kraftstoff erforderlich. Der Zusatz von Scavangern und anderen Halogenverbindungen zu Ottokraftstoff und anderen Kraftstoffen und zu Schmierstoffen soll möglichst vermieden werden.
7. In Tabelle 1 sind die Maßnahmen zur Begrenzung der in den Kraftfahrzeugabgasen enthaltenen PCDD/Femissionen zusammenfassend dargestellt.
Tabelle 1
Mögliche Maßnahmen | Risiken | |
Vermeidung des Zusatzes von Halogenverbindungen zu Kraftstoffen | ||
– | 1,2-Dichlorethan; | Die Verwendung halogenierter Scavanger läuft in dem Maße aus, wie der Markt für verbleiten Ottokraftstoff auf Grund des zunehmenden Einsatzes von mit Lambdasonde geregelten Drei- Wege-Katalysatoren bei Ottomotoren kleiner wird. |
– | 1,2-Dichlorethan und entsprechende Bromverbindungen als Scavanger für den Bleizusatz in verbleiten Kraftstoffen für Ottomotoren. (Bromverbindungen können zur Bildung bromierter Dioxine oder Furane führen.) Vermeidung halogenierter Additive in Kraft- und Schmierstoffen. | |
8. POP-Emissionen von Kraftfahrzeugen treten als partikelgebundene PAK auf, die von mit Diesel betriebenen Fahrzeugen emittiert werden. In geringerem Maße werden PAK auch von mit Ottokraftstoff betriebenen Fahrzeugen ausgestoßen.
9. Schmier- und Kraftstoffe können auf Grund von Additiven oder als Ergebnis des Herstellungsprozesses Halogenverbindungen enthalten. Diese Verbindungen können während der Verbrennung in PCDD/F umgewandelt und anschließend mit den Abgasen ausgestoßen werden.
10. Bei mit Diesel betriebenen beweglichen Quellen kann die Wirksamkeit der Begrenzung von PAK-Emissionen durch Programme zur regelmäßigen Überprüfung der beweglichen Quellen auf die Emission von Partikeln, Opazität während der freien Beschleunigung oder auf eine äquivalente Weise gewährleistet werden.
11. Bei mit Ottokraftstoff betriebenen beweglichen Quellen kann die Wirksamkeit der Begrenzung der Emission von PAK (neben anderen Abgaskomponenten) durch Programme zur regelmäßigen Prüfung der Kraftstoffdosierung und des Wirkungsgrads des Katalysators sichergestellt werden.
1. Allgemeine Aspekte von Begrenzungstechnologien
12. Es ist wichtig sicherzustellen, dass Fahrzeuge so ausgelegt werden, dass die Abgasnormen während des Betriebs eingehalten werden. Dies kann durch Sicherstellung einer einheitlichen Fertigungsqualität, eine lebenslange Haltbarkeit, eine Garantie für emissionsbegrenzende Komponenten und den Rückruf defekter Fahrzeuge geschehen. Für in Betrieb befindliche Fahrzeuge kann ein effektives Prüf- und Wartungsprogramm die Beibehaltung einer wirksamen Emissionsbegrenzung sichern.
2. Technische Maßnahmen zur Emissionsbegrenzung
13. Folgende Maßnahmen sind für die Begrenzung von PAK-Emissionen von Bedeutung:
a) Spezifikationen zur Kraftstoffqualität und Motormodifikationen mit dem Ziel, Emissionen zu begrenzen, bevor sie entstehen (Primärmaßnahmen) und
b) Nachrüstung mit Abgasbehandlungssystemen, zB Oxidationskatalysatoren oder Partikelfilter (Sekundärmaßnahmen).
a) Dieselmotoren
14. Die Modifikation des Dieselkraftstoffs kann zwei Vorteile mit sich bringen: Ein niedrigerer Schwefelgehalt reduziert die Partikelemissionen und verbessert die Umwandlungseffizienz von Oxidationskatalysatoren; die Verringerung von di- und triaromatischen Verbindungen mindert die Bildung und Emission von PAK.
15. Eine Primärmaßnahme zur Verringerung von Emissionen besteht darin, den Motor so zu modifizieren, dass eine vollständigere Verbrennung erreicht wird. Es befinden sich bereits viele verschiedene Varianten in Gebrauch. Im Allgemeinen wird die Abgaszusammensetzung beim Fahrzeug durch Veränderungen in der Brennraumgestaltung und Erhöhung des Kraftstoffeinspritzdrucks beeinflusst. Derzeit basiert die Motorenregelung der meisten Dieselmotoren auf mechanischen Systemen. Bei neueren Motoren kommen verstärkt rechnergestützte elektronische Regelungen mit größerer Flexiblität zur Schadstoffbegrenzung zur Anwendung. Eine weitere Technologie zur Schadstoffbegrenzung ist die kombinierte Technologie aus Turboaufladung und Ladeluftkühlung. Dieses System bewirkt eine NOx-Reduktion, geringeren Kraftstoffverbrauch und eine höhere Leistung. Bei leistungsstarken und -schwächeren Motoren bietet sich auch die Möglichkeit einer Ansaugkrümmeroptimierung.
16. Ein wichtiger Faktor zur Verringerung von Partikelemissionen ist die Begrenzung des Schmieröleinsatzes, da 10 bis 50% der Partikel aus dem Motorenöl stammen. Der Ölverbrauch lässt sich durch verbesserte Spezifikationen für die Motorherstellung und entsprechende Motorabdichtungen reduzieren.
17. Als Sekundärmaßnahmen zur Emissionsbegrenzung sind Nachrüstungen an den Abgasbehandlungssystemen zu nennen. Bei Dieselmotoren hat sich allgemein die Verwendung eines Oxidationskatalysators in Verbindung mit einem Partikelfilter als effektive Maßnahme zur Verringerung der PAK-Emissionen erwiesen. Eine Partikel-Abbrenneinrichtung wird derzeit bewertet. Sie befindet sich zur Abscheidung von Partikeln im Abgassystem und kann bis zu einem gewissen Grade eine Regenerierung des Filters ermöglichen, und zwar durch Verbrennung der abgeschiedenen Partikel, durch elektrische Erwärmung des Systems oder eine andere Art der Regenerierung. Zur ausreichenden Regenerierung von Passivsystemabscheidern während des normalen Betriebs bedarf es eines brennergestützten Regenerierungssystems oder der Verwendung von Additiven.
b) Ottomotoren
18. Maßnahmen zur PAK-Reduktion bei Ottomotoren stützen sich in erster Linie auf den Einsatz eines mit Lambdasonde geregelten Drei-Wege-Katalysators, der im Rahmen der Verringerung der Kohlenwasserstoffemissionen auch die PAK-Freisetzung eindämmt.
19. Durch verbessertes Kaltstartverhalten verringern sich organische Emissionen im Allgemeinen und PAK im Besonderen (zB Kaltstartkatalysatoren, verbesserte Kraftstoffverdampfung/-zerstäubung, beheizte Katalysatoren).
20. Tabelle 2 zeigt eine Zusammenfassung der Maßnahmen zur Begrenzung der PAK-Emissionen aus Abgasen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr
Tabelle 2
Mögliche Maßnahmen | Emissionsniveau (%) | Risiken | |
Motoren mit Fremdzündung: | |||
– | mit Lamdasonde geregelter Drei-Wege-Katalysator, | 10–20 | Verfügbarkeit von unverbleitem Ottokraftstoff. |
– | Katalysatoren zur Verringerung der Kaltstartemissionen. | 5–15 | In einigen Ländern handelsüblich |
Kraftstoff für Motoren mit Fremdzündung: | |||
– | Reduktion von Aromaten, | ||
– | Reduktion von Schwefel. | Verfügbarkeit von Raffineriekapazität. | |
Dieselmotoren: | |||
– | Oxidationskatalysator, | 20–70 | |
– | |||
Abbrenneinrichtung/Partikelfilter | |||
Dieselkraftstoff-Modifikation: | Verfügbarkeit von Raffineriekapazität. | ||
– | Reduktion von Schwefel zur Minderung der Partikelemissionen. | ||
Verbesserung der Dieselmotor-Spezifikationen: | Vorhandene Technologien. | ||
– | elektronische Regelung, Einstellung des Einspritzverlaufs und Hochdruck-Kraftstoffeinspritzung, | ||
– | Turboaufladung und Ladeluftkühlung, | ||
– | Abgasrückführung. | ||
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