Sofern in diesem Protokoll nicht anders angegeben, gilt dieser Anhang für die nachstehend aufgeführten Stoffe nicht, wenn sie in folgender Form vorkommen:
i) als Verunreinigungen in Produkten,
ii) in bis zum Zeitpunkt der Durchführung hergestellten oder in Gebrauch befindlichen Artikeln oder
iii) als standortbeschränkte chemische Zwischenverbindungen, die bei der Herstellung eines oder mehrerer anderer Stoffe auftreten und somit chemisch umgewandelt werden. Sofern nicht anders angegeben, gilt jede nachstehende Verpflichtung mit In-Kraft-Treten des Protokolls.
Stoff | Durchführungsbestimmungen | |||
Verwendungsbeschränkungen | Bedingungen | |||
Kurzkettige chlorierte Paraffine(b) | a) | Flammschutzmittel für Gummi, das in Förderbändern in der mineralgewinnenden Industrie verwendet wird; | Die Vertragsparteien sollten Maßnahmen ergreifen, um diese Verwendungen einzustellen, sobald geeignete Alternativen zur Verfügung stehen. Spätestens im Jahr 2015 und danach alle vier Jahre erstattet jede Vertragspartei, die diese Stoffe verwendet, Bericht über die bei Einstellung der Verwendung erzielten Fortschritte und übermittelt dem Exekutivorgan Informationen über diese Fortschritte. Auf der Grundlage dieser Berichte werden diese eingeschränkten Verwendungen einer Neubeurteilung unterzogen. | |
b) | Flammschutzmittel in Dichtungsmassen. | |||
Perfluoroctansulfonat (PFOS)(a) | a) | Fotoresistlacke und Antireflexbeschichtungen für fotolithografische Prozesse; | Die Vertragsparteien sollten Maßnahmen ergreifen, um diese Verwendungen einzustellen, sobald geeignete Alternativen zur Verfügung stehen. Spätestens im Jahr 2015 und danach alle vier Jahre erstattet jede Vertragspartei, die diese Stoffe verwendet, Bericht über die bei Einstellung der Verwendung erzielten Fortschritte und übermittelt dem Exekutivorgan Informationen über diese Fortschritte. Auf der Grundlage dieser Berichte werden diese eingeschränkten Verwendungen einer Neubeurteilung unterzogen. | |
b) | fotografische Beschichtungen von Filmen, Papieren und Druckplatten; | |||
c) | Mittel zur prühnebelunterdrückung für nicht dekoratives Hartverchromen (VI) und Netzmittel für überwachte Galvanotechniksysteme; | |||
d) | Hydraulikflüssigkeiten für die Luftfahrt; | |||
e) | bestimmte medizinische Geräte (wie Schichten aus Ethylen-Tetrafluorethylen- Copolymer (ETFE) und Herstellung von röntgendichten ETFE, medizinische In-vitro-Diagnostika und CCDFarbfilter). | |||
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a ) Der Begriff Perfluoroctansulfonat (PFOS) bezeichnet Stoffe mit der Summenformel C8F17SO2X, wobei X = OH, Metallsalz, Halogenid, Amid und andere Derivative einschließlich Polymeren.
b ) Der Begriff ‚kurzkettige chlorierte Paraffine‘ bezeichnet chlorierte Alkane mit einer Kohlenstoffkettenlänge von 10 bis 13 Kohlenstoffatomen und einem Chlorierungsgrad von mehr als 48 % GHT.
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