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Internationale Verträge
Stockholmer Übereinkommen über persistente organische Schadstoffe
Art. 27
Art. 27 Vorbehalte
In Kraft seit 17. Mai 2004
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Art. 27 Vorbehalte — Stockholmer Übereinkommen über persistente organische Schadstoffe
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Vorbehalte zu diesem Übereinkommen sind nicht zulässig.
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