BundesrechtInternationale VerträgeStockholmer Übereinkommen über persistente organische SchadstoffeArt. 24

Art. 24Unterzeichnung

In Kraft seit 17. Mai 2004
Up-to-date

Dieses Übereinkommen liegt für alle Staaten und Organisationen der regionalen Wirtschaftsintegration am 23. Mai 2001 in Stockholm und vom 24. Mai 2001 bis zum 22. Mai 2002 am Hauptsitz der Vereinten Nationen in New York zur Unterzeichnung auf.

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