Die Verbotszeichen [Verbotssignale] für bestimmte Fahrzeuggattungen sind:
a) das Zeichen [Signal] „EINFAHRT VERBOTEN FÜR ALLE KRAFTFAHRZEUGE [MOTORFAHRZEUGE] AUSSER KRAFTRÄDERN [MOTORRÄDERN] OHNE SEITENWAGEN” (II, A. 5);
b) das Zeichen [Signal] „EINFAHRT VERBOTEN FÜR KRAFTRÄDER [MOTORRÄDER] OHNE SEITENWAGEN” (II, A. 6);
c) das Zeichen [Signal] „EINFAHRT VERBOTEN FÜR ALLE KRAFTFAHRZEUGE [MOTORFAHRZEUGE]” (II, A. 7);
d) das Zeichen [Signal] „EINFAHRT VERBOTEN FÜR LASTWAGEN MIT ÜBER ... TONNEN GESAMTGEWICHT” (II, A. 8);
e) das Zeichen [Signal] „EINFAHRT VERBOTEN FÜR RADFAHRER” (II, A. 9).
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