1. Dieses Protokoll tritt dreißig Tage nach dem Datum der Hinterlegung der zehnten Ratifikations-, Genehmigungs-, Annahme- oder Beitrittsurkunde in Kraft.
2. Für jedes Mitglied der Behörde, das dieses Protokoll ratifiziert, genehmigt oder annimmt oder das diesem Protokoll nach Hinterlegung der zehnten Ratifikations- Genehmigungs- Annahme- oder Beitrittsurkunde beitritt, tritt dieses Protokoll am dreißigsten Tag nach Hinterlegung seiner eigenen Ratifikations-, Genehmigungs-, Annahme- oder Beitrittsurkunde in Kraft.
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