BundesrechtInternationale VerträgeStaatsgrenze Österreich - Tschechoslowakei - Änderungen und Ergänzungen (Tschechische R)

Staatsgrenze Österreich - Tschechoslowakei - Änderungen und Ergänzungen (Tschechische R)

In Kraft seit 23. Juli 2004
Up-to-date

ABSCHNITT I

Allgemeines

Art. 1

(1) Der Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik über die gemeinsame Staatsgrenze vom 21. Dezember 1973 (im weiteren „Staatsgrenzvertrag“ genannt) bleibt nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen insoweit anwendbar, als er sich auf die Staatsgrenze zwischen der Republik Österreich und der Tschechischen Republik bezieht.

(2) Die Begriffe „Tschechoslowakische Sozialistische Republik“ und „tschechoslowakisch“ werden im Text des Staatsgrenzvertrages durch die Begriffe „Tschechische Republik“ und „tschechisch“ ersetzt. Anstelle der Bezeichnung „CS“ wird die Bezeichnung „C“ verwendet. Anstelle des Begriffes „Sektion“ wird im deutschsprachigen Text der Begriff „Grenzabschnitt“ verwendet.

(3) Dokumente, durch die der Verlauf der Staatsgrenze vertraglich bestimmt wird, bilden in ihrer Gesamtheit das Grenzurkundenwerk.

ABSCHNITT II

Änderungen und Ergänzungen einzelner Bestimmungen des Staatsgrenzvertrages

Art. 2

Der Staatsgrenzvertrag wird wie folgt geändert und ergänzt:

(Anm.: es folgen die Änderungen und Ergänzungen)

ABSCHNITT III

Übergangsbestimmungen

Art. 3

Die gemäß dem Staatsgrenzvertrag bereits ausgestellten Grenzübertrittsausweise behalten für die Dauer der Ausstellung ihre Gültigkeit.

ABSCHNITT IV

Schlussbestimmungen

Art. 4

(1) Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Bestimmungen dieses Vertrages treten in Verbindung mit dem Staatsgrenzvertrag außer Kraft.

(2) Dieser Vertrag bedarf der Ratifikation. Die Ratifikationsurkunden werden so bald wie möglich in Wien ausgetauscht werden.

(3) Dieser Vertrag tritt am sechzigsten Tag nach dem Tag des Austausches der Ratifikationsurkunden in Kraft.

GESCHEHEN zu Prag, am 26. Oktober 2001, in zwei Urschriften, jede in deutscher und in tschechischer Sprache, wobei beide Texte gleichermaßen verbindlich sind