Die Republik Österreich erklärt gemäß Artikel 4 Absatz 2 des Übereinkommens (Nr. 183) über die Neufassung des Übereinkommens über den Mutterschutz (Neufassung), 1952, dass in Österreich ein Anspruch auf Mutterschaftsurlaub vor und nach der Entbindung von insgesamt nicht weniger als 16 Wochen gewährleistet ist.
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