An den Herrn Vorsitzenden des Dreimächteausschusses
für Deutsche Schulden
29, Chesham Place
London, S. W. 1
London, den 19. November 1952
29, Chesham Place, S. W. 1
Herr Vorsitzender,
Wir beehren uns, Ihnen mitzuteilen, daß sich die Deutsche Delegation für Auslandsschulden und das British Committee of Long-Term and Medium-Term Creditors of Germany über die Umstellung und Regelung der ausländischen Goldmark-Anleihen deutscher Gemeinden wie folgt geeinigt haben:
1. Es besteht Einigkeit darüber, daß sich die in Ziffer 7 1 f von Anhang 3 zum Konferenzschlußbericht vorgesehene Umstellung und Regelung des Dienstes der im Ausland ausgegebenen und zahlbaren Reichsmark-Schuldverschreibungen nicht auf ausländische Goldmark-Anleihen oder mit Goldklausel versehene Reichsmark-Anleihen deutscher Gemeinden im Bundesgebiet beziehen soll.
2. Es besteht Übereinstimmung über den Grundsatz, daß diejenigen zu Goldmark-Anleihen oder mit Goldklausel versehenen Reichsmark-Anleihen deutscher Gemeinden im Bundesgebiet gehörenden Schuldverschreibungen, welche einen spezifisch ausländischen Charakter tragen, im Verhältnis von 1 Goldmark oder 1 Reichsmark mit Goldklausel = 1 Deutsche Mark auf Deutsche Mark umgestellt werden. Die Feststellung der einen spezifisch ausländischen Charakter begründenden Merkmale derartiger Schuldverschreibungen soll sich nach den Regeln richten, die sich aus den Verhandlungen ergeben, welche auf Grund der Vorbehalte in Artikel V Ziffer 3 des Anhangs 4 und in Artikel 6 des Anhangs 6 zum Konferenzschlußbericht vorgesehen worden sind.
3. Die Verbindlichkeiten deutscher Gemeinden im Bundesgebiet aus denjenigen zu Goldmark-Anleihen oder mit Goldklausel versehenen Reichsmark-Anleihen gehörenden Schuldverschreibungen, welche einen spezifisch ausländischen Charakter tragen, sollen nach den Empfehlungen geregelt werden, die in Ziffer 7 Absatz 1 a bis e und g bis j des Anhanges 3 zum Konferenzschlußbericht mit Bezug auf die von den Ländern, Gemeinden und ähnlichen Körperschaften des öffentlichen Rechts im Bundesgebiet ausgegebenen oder garantierten Auslands-Schuldverschreibungen niedergelegt worden sind.
Wir bitten, das vorstehende Ergebnis unserer Einigung zu genehmigen und dieses Schreiben als Unteranlage zu Anlage I des Schuldenabkommens aufzunehmen.
Genehmigen Sie, Herr Vorsitzender, den Ausdruck unserer ausgezeichneten Hochachtung.
(gez.) | (gez.) |
HERMANN J. ABS | O. NIEMEYER |
Leiter der Deutschen Delegation für Auslandsschulden. | Vorsitzender des Verhandlungsausschusses A der Konferenz über Deutsche Auslandsschulden. |
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