1. Österreich veranlasst die Reservierung von Hotelunterkünften für die Delegierten, deren Stellvertreter und Berater der Mitgliedstaaten der Region, Mitarbeiter des WHO-Sekretariats sowie Angehörige in deren Begleitung.
2. Das WHO-Regionalbüro teilt Österreich rechtzeitig mit, welche Hotelunterkünfte benötigt werden.
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