Art. 4 | Aufgaben der politischen Steuergruppen Die Steuergruppe – nimmt die allgemeine Aufsicht über das ICMPD wahr, – ernennt den Direktor ICMPD, – genehmigt den Jahresbericht des Direktors ICMPD, – genehmigt und finanziert das ordentliche Jahresbudget ICMPD, – genehmigt die Jahresrechnung ICMPD, – genehmigt das Arbeitsprogramm ICMPD, – genehmigt das Konferenzprogramm ICMPD, – genehmigt die Verträge des ICMPD, – genehmigt die vom oder dem ICMPD vorgeschlagenen Projekte, – unterstützt das ICMPD in seinen politischen Kontakten, – nimmt die Fortschrittsberichte des ICMPD zur Kenntnis, – berät den Direktor ICMPD in konzeptionellen Fragen, – ernennt die Mitglieder des Beratergremiums, – berät und entscheidet über die Aufnahme weiterer Parteien. |
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